AGB
KAPLAN&ME – Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 09/2025
§1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für sämtliche Leistungen von KAPLAN&ME, insbesondere Catering‑Services, Veranstaltungen, Equipment‑Verleih, Angebote im Café, Abonnements und Dienstleistungen auf unserer Website. Abweichungen gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
§2 Angebote & Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde ein schriftliches Angebot bestätigt oder wir eine Bestellung schriftlich annehmen. Mit Abschluss des Vertrags erkennt der Kunde diese AGB an.
Änderungswünsche, hinsichtlich Teilnehmeranzahl, Menüauswahl oder des zeitlichen Ablaufs, sind ausschließlich in schriftlicher Form zu übermitteln. Um eine sorgfältige Bearbeitung zu gewährleisten, bitten wir darum, derartige Mitteilungen mindestens 10 Tage vor Auslieferung vorzunehmen. Änderungen können nur nach Prüfung und Bestätigung unsererseits berücksichtigt werden.
§3 Preise & Zahlungsbedingungen
· Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
· Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, sind Rechnungen sofort nach Erhalt der Ware ohne Abzug fällig. Ein Zahlungsziel räumen wir ausschließlich Geschäftskunden ein.
· Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Mahngebühren.
· Unsere Café‑Preise richten sich nach der aktuellen Preisliste vor Ort.
§4 Lieferung & Abnahme (Catering/Event)
· Lieferung erfolgt zum vereinbarten Zeitpunkt und Ort. Der Kunde hat die Lieferung bei Erhalt unverzüglich auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen und eventuelle Beanstandungen umgehend telefonisch oder schriftlich mitzuteilen.
· Unvorhersehbare, außergewöhnliche Umstände wie Verkehrsbeeinträchtigungen, Unfälle, Baustellen oder extreme Wetterlagen können auch bei größter Sorgfalt eine verspätete Anlieferung verursachen. In diesen Fällen richten sich Liefer- und Leistungstermine nach §14 dieser AGB. Schadenersatzansprüche oder Preisminderungen sind ausgeschlossen.
· Der Kunde hat uns bei der Auftragserteilung über besondere Gegebenheiten am Lieferort (lange Wege, Treppenhäuser, fehlende Aufzüge, Baustellen etc.) zu informieren.
§5 Nutzung vor Ort (Café & Veranstaltungen)
· Unsere Gäste werden gebeten, sorgfältig mit Inventar und Einrichtung umzugehen.
· Reservierungen für größere Gruppen sind im Voraus anzumelden.
· Für Veranstaltungen kann eine Anzahlung verlangt werden.
§6 Haftung & Gewährleistung
· Wir haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
· Bei Mängeln besteht der Anspruch auf Nacherfüllung. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
· Nach Übergabe der Speisen übernimmt der Kunde die Verantwortung für Lagerung und Umgang bei unsachgemäßer Lagerung übernehmen wir keine Haftung.
§7 Datenschutz
· Personenbezogene Daten werden gemäß der DSGVO verarbeitet.
· Die Datenverarbeitung erfolgt ausschließlich zur Vertragsabwicklung oder basierend auf einer Einwilligung.
· Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur zur Vertragserfüllung oder mit ausdrücklicher Zustimmung.
§8 Anzahlung & Stornierung (Catering/Event)
· Nach Vertragsabschluss ist eine Anzahlung von 30 % des Auftragswerts fällig. Erst nach Eingang der Anzahlung gilt die Buchung als endgültig verbindlich.
· Bei Stornierungen fallen folgende Kosten an:
14 Tage vor dem Termin: 30 % des Auftragswerts
7 Tage vor dem Termin: 50 % des Auftragswerts
2 Tage vor dem Termin: 100 % des Auftragswerts
§9 Verleih von Equipment & Abholung
· Alle Leihgegenstände bleiben Eigentum von KAPLAN&ME. Bei Verlust oder Beschädigung haftet der Kunde zum Wiederbeschaffungswert.
· Die Abholung unseres Equipments wie Behälter, Chafing Dishes und sonstige Leihgegenstände, erfolgt grundsätzlich am nächsten Werktag zwischen 09:00 und 15:00 Uhr, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
· Nach Veranstaltungsende hat der Kunde das gesamte Equipment abholbereit zusammenzustellen, die Boxen hierfür werden von KAPLAN&ME bereitgestellt. Sämtliche Teile müssen frei von Speiseresten und groben Verschmutzungen sein. Fehlmengen, Bruch oder übermäßige Verschmutzungen werden gesondert in Rechnung gestellt.
· Bis zur Abholung trägt der Kunde die Verantwortung für das Equipment.
· KAPLAN&ME darf die Veranstaltungsräume oder den vereinbarten Ort betreten, um eigenes Eigentum abzuholen.
§10 Chafing Dishes (Catering)
Die sichere Nutzung von Chafing Dishes liegt in der Verantwortung des Kunden. Unsachgemäßer Gebrauch kann zu Schäden führen, für die der Kunde haftet.
§11 Müllentsorgung (Catering/Event)
· Die Entsorgung des entstandenen Mülls obliegt dem Kunden.
· Auf Wunsch übernimmt KAPLAN&ME die Müllentsorgung gegen Aufpreis, sofern dies im Vertrag schriftlich vereinbart wird.
· Bei Abholung oder Rückgabe des Equipments müssen alle Behälter frei von Speiseresten und groben Verschmutzungen sein. Ansonsten erheben wir eine Reinigungsgebühr.
§12 Allergene und Unverträglichkeiten
· Der Kunde muss uns rechtzeitig über bekannte Allergien oder Unverträglichkeiten der Gäste informieren.
· Ohne diese Informationen übernehmen wir keine Haftung für gesundheitliche Reaktionen.
§13 Eigentumsvorbehalt
· Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben alle gelieferten Speisen und Getränke Eigentum von KAPLAN&ME.
· Mietgegenstände verbleiben auch während der Nutzung im Eigentum von KAPLAN&ME; der Kunde erhält lediglich den Besitz zur Nutzung.
§14 Höhere Gewalt
· Bei unvorhersehbaren Ereignissen, die wir trotz zumutbarer Sorgfalt nicht verhindern können (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, Streiks, behördliche Maßnahmen), sind wir berechtigt, vereinbarte Liefer- oder Leistungstermine angemessen zu verschieben.
· Wird die Vertragserfüllung dadurch unzumutbar, können beide Parteien den Vertrag anpassen oder kündigen. Schadenersatzansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
§15 Salvatorische Klausel
· Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen unberührt.
· Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz von KAPLAN&ME.
· Mit Vertragsabschluss bestätigt der Kunde, die AGB zur Kenntnis genommen zu haben und ihrer Geltung zuzustimmen.